Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht
Befristung der Verwalterbestellung auf höchstens fünf Jahre, Unzulässigkeit von Wohnungseigentum an einem auf mehr als einem Grundstück stehenden Gebäude, Vereinfachung des Grundbuchvollzugs;<br /> Änderung mehrerer §§ Wohnungseigentumsgesetz, § 14 Erbbaurechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 578/71<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen