Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Gewährung von Witwen- und Waisenbeihilfe beim Tod von Schwerbeschädigten mit einer Erwerbsminderung von 50 bis 90 v. H., die nicht an den Schädigungsfolgen verstorben sind; Erleichterung des Nachweises der Anspruchsberechtigung in bestimmten Fällen;<br /> Neufassung § 48 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Achtes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes, BT-Drucksache 07/4653, siehe GESTA 7. WP G064