Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz - BMG)
Schaffung der Voraussetzungen für die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung im Meldewesen und den erleichterten Datenaustausch zwischen Melde- und anderen Behörden: Einführung eines Personenkennzeichens, bundeseinheitliche Regelungen der Meldepflicht und der Datenübermittlungsverfahren, Sicherung schutzwürdiger Belange der Bürgerinnen und Bürger