Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 1975<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Inkrafttreten der Vorschriften des Artikels 1 über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt und die Überweisung in den Vollzug dieser Maßregel sowie des Artikels 3 am 1. Januar 1978, im Übrigen am 1. Januar 1975