Gesetzentwurf für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die von Maria-Theresia Münch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., während der 56. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vom 15. Juni 2020 geäußerte Einschätzung, dass der Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter spätestens nach der parlamentarischen Sommerpause des Jahres 2020 vorliegen müsse, um eine Realisierung des Rechtsanspruches, so wie er im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formuliert ist, bis 2025 umzusetzen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass bis nach der parlamentarischen Sommerpause des Jahres 2020 ein solcher Gesetzentwurf vorliegen wird?