Gesetzentwurf für bezahlbare Mieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Inhalt soll der – laut des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 17. Juni 2019 – bis August 2019 vorzulegende Gesetzentwurf der Bundesregierung „für bezahlbare Mieten“ (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/koalitionsausschuss-tagt-in-berlin-grosse-koalition-einigt-sich-bei-reform-der-grundsteuer/24462656.html) haben, und warum eignen sich dafür die zwei durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten – und in „NDR-Panorama“ am 16. Mai 2019 öffentlich vorgestellten – Gesetzentwürfe offenbar noch nicht für eine frühere Verabschiedung im Kabinett (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Mietpreisbremse-Kein-Risiko-fuer-Vermieter,mietpreisbremse278.html)?