Gesetz zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum
Unterstützung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes der Mietpreisüberhöhung auf zivilrechtlicher Ebene bei geringem Angebot an vergleichbaren Wohnraum, Ausnahmetatbestände für die zulässige Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent, diesbzgl. Auskunftspflicht des Vermieters in Textform;<br /> Änderung §§ 556g, 556h, 557a und 557b Bürgerliches Gesetzbuch