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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-154191

Gesetz zur Wiederherstellung eines sozialen Mietrechts (G-SIG: 12020329)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch C79 und L06 <br><br><b>Inhalt:</b> Verstärkung des Mieterschutzes vor Mietpreisüberhöhung und Verdrängung aus der Wohnung: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis aller vereinbarten Mietverträge wie bis 1982, Unzulässigkeit von Mieterhöhungsverlangen unter Hinweis auf drei vergleichbare Wohnungen aus dem eigenen Bestand, bindende Anwendung vorhandener Mietspiegel, mögliche Verpflichtung zur Erstellung neuer Mietspiegel per Rechtsverordnung; Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, hier Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung auf 10 v.H. über der ortsüblichen Vergleichsmiete befristet bis zum 31.12.1999, Begrenzung der Miete nach Modernisierung auf 10 v.H. der ortsüblichen Vergleichsmiete, Streichung der Umlage erhöhter Kapitalkosten auf die Miete, Zulassung einer Indexmiete, Einführung einer Grenze für Mietüberhöhung - ausgenommen für Neubauten - von 20 v.H. über der ortsüblichen Vergleichsmiete im Wirtschaftsstrafgesetz, Begrenzung der Maklergebühr auf eine Monatsmiete plus Umsatzsteuer; Verlängerung der Kündigungsfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf fünf Jahre, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf auf sieben Jahre, hier zusätzliches Erfordernis einer Genehmigung der zuständigen Landesstelle, Einführung eines Vorkaufsrechts des Mieters, Festschreibung der Kriterien für die Abgeschlossenheit einer Wohnung auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; Verlängerung der Nachwirkungsfristen für öffentlich geförderte Wohnungen, Erhöhung der Ordnungsstrafen u. a.m.; Änderung zahlreicher §§, Einfügung von § 2a Miethöhegesetz, Änderung der §§ 5 und 6 Wirtschaftsstrafgesetz 1954, Änderung der §§ 3, 5, 8 und 9, Einfügung von § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz, Änderung der §§ 541b, 549, 564b und Einfügung von § 570b Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung der §§ 15, 16, 17 und 26 Wohnungsbindungsgesetz, Einfügung von § 22a Baugesetzbuch und Änderung der §§ 2, 3 und 32 Wohnungseigentumsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mieterschutz/Wiederherstellung eines sozialen Mietrechts * Miete/ Begrenzung von Mieterhöhungen * Mietspiegel/Bindende Anwendung vorhandener, Erstellung neuer Mietspiegel * Wohnraummangel/ Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf * Vermieter/ Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung * Wohnungsmodernisierung/ Begrenzung der Miete nach Wohnungsmodernisierung * Maklervergütung/ Begrenzung der Wohnungsmaklergebühr * Eigentumswohnung/Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen * Wohnungsbauförderung/Verlängerung der Nachwirkungsfristen für öffentlich geförderte Wohnungen * Miethöhegesetz/Änderung zahlreicher §§ Miethöhegesetz betr. soziales Mietrecht * Wirtschaftsstrafgesetz/Änderung der §§ 5 und 6 WiStG 1954 betr. Mietüberhöhung * Wohnungsvermittlung/Änderung der §§ 3, 5, 8 und 9, Einfügung § 4a Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung betr. Begrenzung der Maklergebühr * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung der §§ 541b, 549, 564b, Einfügung § 570b BGB betr. soziales Mietrecht * Wohnungsbindungsgesetz/Änderung der §§ 15, 16, 17 und 26 WoBindG betr. soziales Mietrecht * Baugesetzbuch/Einfügung § 22a BauGB betr. soziales Mietrecht * Wohnungseigentumsgesetz/Änderung der §§ 2, 3 und 32 Wohnungseigentumsgesetz betr. Einschränkung von Wohnungsumwandlungen