Gesetz zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit (G-SIG: 11020027)
<b>Bezug:</b> Vergleiche auch G02 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Leistungen gem. Arbeitsförderungsgesetz: Rücknahme von Kürzungen der Leistungssätze, Verlängerung der Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld ohne Altersbegrenzung, Wiederherstellung des Verhältnisses von Beschäftigungszeit und Anspruchsdauer Arbeitslosengeld von 2:1, Arbeitslosengeldanspruch nach kurzzeitiger Beschäftigung, Erhöhung der Leistungen für Berufsanfänger, Verkürzung der Sperrzeiten, Berücksichtigung einmaliger und wiederkehrender Zuwendungen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes, verbesserter Zugang zu Fortbildung und Umschulung, Neuregelung der Lohnkostenzuschüsse für besonders benachteiligte Gruppen, Förderung der Eingliederung von Frauen, Nichtberücksichtigung von Verwandteneinkommen bei der Arbeitslosenhilfe, Ausschluß der "Herabbemessung" der Arbeitslosenhilfe, Öffnung der Arbeitslosenhilfe für bisher nicht Leistungsberechtigte, Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für Teilzeitarbeitssuchende, Förderung von lokalen Beschäftigungsinitiativen und Arbeitslosenzentren; Änderung versch. §§ AFG. Die Gesetzesänderung ist durch Abschmelzung von Überschüssen der Bundesanstalt für Arbeit finanzierbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitslosigkeit/Verbesserung der Leistungen * Arbeitslosengeld/ Verbesserung der Leistungen * Arbeitslosenhilfe/Verbesserung der Leistungen * Kurzarbeitergeld/Verbesserung der Leistungen * Schlechtwettergeld/Verbesserung der Leistungen * Umschulung/ Verbesserter Zugang zu Umschulungsmaßnahmen * Frauenarbeit/ Verbesserung der Eingliederung von Frauen * Teilzeitbeschäftigung/ Anspruch auf Arbeitslosenhilfe * Arbeitslosenzentrum/Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen und von Arbeitslosenzentren