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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-236577

Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Stage enactedUpdated 17d ago

Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Anspruchs auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit) für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern, Zumutbarkeitsregelungen für Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten, Festlegung des Zeitrahmens auf mindestens ein bis höchstens fünf Jahre bei möglicher Abweichung durch Tarifvertrag, Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit nach Ablauf der Brückenteilzeit und Möglichkeit erneuter Antragstellung frühesten nach einem Jahr, kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit, Regelung von Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren der Antragstellung; Erleichterung der Verlängerung der Arbeitszeit für Beschäftigte in Teilzeit ohne zeitliche Begrenzung durch stärkere Übertragung der Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitgeber bei Besetzung freier Arbeitsplätze, Antragstellung auf Veränderung der Arbeitszeit in Textform, Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung des Arbeitszeitwunsches bei möglicher Hinzuziehung der Arbeitnehmervertretung durch den Arbeitnehmer, Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung über angezeigte Arbeitszeitwünsche; Festlegung von Mindest- und Höchstarbeitszeiten für Beschäftigte in Arbeit auf Abruf, Festlegung verpflichtender Berechnungsgrundlage betr. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen;<br /> Änderung §§ 7, 8, 9, 12 und 22 und Einfügung § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz und Folgeänderung § 7c SGB IV<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts