Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts
Umwandlung des Schwerbeschädigtengesetz in ein Schwerbehindertengesetz: Ausdehnung des geschützten Personenkreises über Kriegs- und Arbeitsopfer hinaus auf alle Schwerbehinderten, Einführung einer generellen Beschäftigungspflicht bzw. Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe für alle Arbeitgeber der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit mehr als 16 Arbeitsplätzen (Quotensystem), Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, Stärkung der Stellung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten im Betrieb, Einbeziehung der Werkstätten für Behinderte in den Anwendungsbereich des Gesetzes;<br /> Weitgehende Neufassung des Schwerbeschädigtengesetzes und Titeländerung in "Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz - SchwbG)", Aufhebung von Durchführungsverordnungen; Neufassungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen; Folgeänderungen im Arbeitsförderungs- und Bundessozialhilfegesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen