Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
Ermächtigung des BMVI zur Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung und Fahrplanerstellung auf bestimmten Bahnstrecken zur Vorbereitung des Deutschlandtakts, Anpassungen an EU-Recht sowie an die Rechtsprechung des EuGH: Ausnahmen und Befreiungen von Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen sowie Serviceeinrichtungen, Entgelte für Personenbahnsteige und Laderampen; redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ Eisenbahnregulierungsgesetz sowie Änderung §§ 2, 11, 12 und 12a Allgemeines Eisenbahngesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Evaluierung des 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes<br /> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2019 zu Zuordnung der Personenbahnsteige (C-210/18)<br /> Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur (ABl. L 352, 23.12.2016, S. 1) ; Verordnung (EU) 2017/2177 vom 22. November 2017 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen (ABl. L 307, 23.11.2017, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Korrektur einer Regelungslücke, Klarstellungen, Ziele des ERegG, Ergänzung der Erprobungsklausel, Regelung zum Inkrafttreten; Annahme einer Entschließung: Vorschlag für umfassende Novellierung zum Eisenbahnregulierungsrecht im Rahmen des weiterführenden Evaluierungsprozesses, Stärkung der Leistungsfähigkeit des Verkehrssektors Schiene als Ziel, Entwicklung umfassender eisenbahnregulierungsrechtlicher Regelungen zur erfolgreichen Umsetzung des Deutschlandtakts, transparenter Dialog zur Überprüfung der Entgelterhebung für Trassen und Stationen, Entwicklung marktgerechter und kundenfreundlicher Lösungen zum Ticketerwerb für Fahrten mit mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen oder grenzüberschreitendem Schienenverkehr;<br /> erneute Änderung versch. §§ Eisenbahnregulierungsgesetz