Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch Weiterentwicklung der Betreuungsqualität und der Teilhabe an der Kindertagesbetreuung: Qualitätskriterien, Verträge zwischen Bund und Ländern über landesspezifische Bedarfe, Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte, Koordinierung durch Geschäftsstelle beim BMFSFJ, jährliche Berichterstattung zwischen 2020 und 2023 (Monitoringbericht) sowie Gesetzesevaluation nach zwei Jahren; sozialverträgliche Ausgestaltung von Elternbeiträgen sowie Umverteilung der Umsatzsteueranteile für 2019 bis 2022;<br /> Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (<strong>KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz</strong> – KiQuTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 22 und 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie mehrfache Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz<br /> <br /> Bezug:<strong> </strong>Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Unterstützung des Bundes bei Angebotsausbau und Qualitätssteigerung der Kinderbetreuungseinrichtungen und -angebote sowie zur Gebührenentlastung der Eltern<br /> Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vom 19. Mai 2017 "Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern – Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz"<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Klarstellungen in den Bereichen Gebührengestaltung und Gebührenentlastung, Förderfähigkeit von Gewaltschutzmaßnahmen sowie Beteiligte an der Konzepterstellung;<br /> Änderung §§ 2 und 3 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz sowie erneute Änderung § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch