Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
Umfangreiche detaillierte Einzelregelungen betr. Steigerung von Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung, Verfügbarkeit verlässlicher Daten zu ökonomischen Strukturen und personellen Ressourcen im Gesundheitswesen, Mindestmengen und Qualitätsentwicklung in der Krankenhausversorgung, Verbesserungen für gesetzlich Krankenversicherte; u.a. durch erweiterte Leistungsansprüche und -angebote, Verbesserungen für privat Krankenversicherte durch Reform des Notlagentarifs, Förderung der Hospiz- und Palliativversorgung durch die Koordination in Netzwerken und Stärkung der ambulanten Kinderhospizarbeit, Grippeimpfstoffversorgung, Pflegepersonaleinsatz, Fortführung bestehender Rechensysteme zu Gesundheitsausgaben, GKV-Leistungen für Familienangehörige bei Auslandsaufenthalten, Beitragsbemessung bei freiwillig GKV-versicherten Selbstständigen, Versorgung Übergewichtiger u.a.;<br /> Gesetz über die Statistiken zu Gesundheitsausgaben und ihrer Finanzierung, zu Krankheitskosten sowie zum Personal im Gesundheitswesen (<strong>Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz</strong> – GAPStatG) als Art. 15 der Vorlage, Änderung von 10 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Änderungen betr. Ausnahmemöglichkeit der Länder von Mindestmengen in der Krankenhausversorgung, Modellvorhaben zur Genomsequenzierung, Arzneimittel bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Gütesiegel für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte, Krankenhaus-Pflegepersonalbemessung, Pflegebudget, GKV-Bundeszuschuss, Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege u.a.; technische Anpassungen und Korrekturen;<br /> <strong>Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland</strong> als Art. 15b der Vorlage, Änderung eines weiteren Gesetzes; Verordnungsermächtigung