Gesetz zur weiteren Unterstützung der Wissenschaft aufgrund anhaltender COVID-19-Pandemie
Verlängerung pandemiebedingter Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb: Ausweitung der Höchstbefristungsgrenze für Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase um weitere 6 Monate, Verordnungsermächtigung (BMBF) zur Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer um weitere 6 Monate bei Bedarf, Ausweitung der Regelungen auf nach<strong> </strong>dem 31. März 2021 neu begründete sowie befristete Arbeitsverhältnisse aufgrund von Drittmittelfinanzierung;<br /> Änderung § 7 Wissenschaftszeitvertragsgesetz; Verordnungsermächtigung