Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
Ermöglichung eigenverantwortlicher Anlageentscheidungen von Privatanlegern durch Erhöhung von Transparenz und Anlegerschutz: Verbot zweckundurchsichtiger Vermögensanlagen, sog. Blindpools, Einführung einer Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Dritten, u.a. bei Direktinvestments in Sachgüter, Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler, Erweiterung der Auskunftsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie Zugänglichmachung gebilligter Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, -Informationsblätter und Wertpapier-Informationsblätter auf der BaFin-Website, Erlaubnispflicht für Verwalter künftiger geschlossener Publikumsfonds, Regelung der Heranziehung von Wirtschaftsprüfern und anderen Sachverständigen im Rahmen sog. Produktinterventionsverfahren;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Vermögensanlagengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, Wertpapierprospektgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetzbuch und Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 15. August 2019<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen zur Regelung zum Mittelverwendungskontrolleur betr. Benennung möglicher Berufsgruppen, Dauer der Bestellung, Führung des Mittelverwendungskontos sowie Übermittlung der Berichte an die BaFin und den Bundesanzeiger, Verlängerung der Übergangsfrist im Vermögensanlagenrecht, Änderungen zum Jahresabschluss und Lagebericht bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften; redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung § 5c Vermögensanlagengesetz sowie erneute und zusätzliche Änderung und Einfügung versch. §§ Vermögensanlagengesetz und Kapitalanlagegesetzbuch