Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG)
<span><span>Erweiterung der Handlungsoptionen durch Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht, zeitlich befristete Option einer vorübergehenden Verstaatlichung eines Finanzinstituts als ultima ratio;<br /> Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (<strong>Rettungsübernahmegesetz</strong> – RettungsG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung versch. §§ Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, Titelergänzung "(Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz – FMStBG)" sowie Änderung und Einfügung versch. §§ Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS", Änderung Art. 6 Abs. 3 Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie §§ 2 und 5 Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Regelungen zu Garantielaufzeiten, unverzüglicher Reprivatisierungsverpflichtung und </span></span><span><span>Ausschluss von Minderheitenaktionären</span></span><span><span>, Ausschussunterrichtung bei Erlass einer Rechtsverordnung u. a.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong><span>Erneute Verschärfung der Lage auf den Finanzmärkten, Notwendigkeit der Rettung der Hypo Real Estate AG (HRE)</span><br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/12100 D101<strong><br /> </strong>Siehe auch D083, D112 </span></span><span>und D113</span><span><br /> </span>