Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Reform des Insolvenzrechtes zur Erleichterung der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen und des Arbeitsplatzerhaltes: Stärkung des Gläubigereinflusses, Ausbau des Insolvenzplanverfahrens, Abbau der Blockademöglichkeiten durch Rechtsmittel, Änderungen betr. Masseverbindlichkeiten, Stärkung der Eigenverwaltung und der Position von sog. Clearinghäusern, Neuordnung der Insolvenzstatistik sowie Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte;<br /> Gesetz über die Insolvenzstatistik (<span style="font-weight: bold">Insolvenzstatistikgesetz</span> - InsStatG) als Art. 7 der Vorlage, Änderung, Neufassung und Einfügung zahlr. §§ Insolvenzordnung sowie Änderung bzw. Einfügung einzelner §§ in 7 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Verzicht auf stärkere Konzentration der Insolvenzgerichte und die Nachteilausgleichsregelung sowie Änderungen in den Bereichen vorläufiger Gläubigerausschuss, Interessenkonflikte, Insolvenzplan und eigenverwaltender Schuldner; Annahme einer Entschließung betr. Evaluierung nach 5 Jahren, Prüfungsvorgaben, Berichterstattung der Bundesregierung;<br /> Änderung und erneute Änderung versch. §§ Insolvenzordnung sowie Änderung §§ 2, 4 und 6 Insolvenzstatistikgesetz