Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
Neuregelung des Tierseuchenbekämpfungsrechts: Anpassung an die gängige Gesetzestechnik sowie innergemeinschaftliche Harmonisierung, Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen, Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste und der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika, Aufnahme neuer Definitionen; redaktionelle Anpassungen;<br /> Konstitutive Neufassung Tierseuchengesetz unter dem Titel Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (<strong>Tiergesundheitsgesetz</strong> - TierGesG) und Folgeänderungen in 6 Gesetzen, Aufhebung Tierseuchengesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Aufnahme allgemeiner Pflichten des Tierhalters zur Vorbeugung und Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen, Änderung und Erweiterung zur Anzeige verpflichteter Berufsgruppen, Klarstellungen und Zuständigkeiten betr. Diagnostik und In-vitro-Diagnostika sowie Entschädigung für Tierverluste, redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 3 neu und Änderung versch. §§ Tiergesundheitsgesetz