Gesetz zur vollen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Krankheitsfall (G-SIG: 13020618)
<b>Bezug:</b> Aufhebung von Regelungen des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes (s. G52) <br><br><b>Inhalt:</b> Festsetzung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit auf 100 Prozent des Arbeitsentgelts, Wegfall der Anrechnung von Krankheitstagen auf den Urlaub, Aufhebung der vierwöchigen Wartezeit bei der Entgeltfortzahlung sowie der Anrechnung von Kuren und anderen Rehabilitationsmaßnahmen auf den Jahresurlaub; Änderung der §§ 3, 4, 9 und 13 Entgeltfortzahlungsgesetz sowie der §§ 10 und 15a Bundesurlaubsgesetz. Das Gesetz ist gegenüber der bis zum 30. September 1996 geltenden Regelung aufkommensneutral. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entgeltfortzahlungsgesetz/Änderung der §§ 3, 4, 9 und 13 Entgeltfortzahlungsgesetz betr. Wiederherstellung der hundertprozentigen Lohnfortzahlung * Bundesurlaubsgesetz/Änderung der §§ 10 und 15a Bundesurlaubsgesetz betr. Wiederherstellung der hundertprozentigen Lohnfortzahlung * Rehabilitation/Aufhebung der Anrechnung von Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen auf den Jahresurlaub