Gesetz zur Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht
Beseitigung sachlich nicht gerechtfertigter Hürden bei Ehegattennachzug und Familiennachzug: Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften, Unabhängigkeit vom Aufenthaltsstatus, Verzicht auf Sprachnachweis im Visumsverfahren, Anspruch auf Nachzug auch bei nicht gesichertem Lebensunterhalt; Einzeländerungen insbes. bei Familienangehörigen gut integrierter Jugendlicher und subsidiär geschützter Personen, bei nicht sorgeberechtigten Eltern minderjähriger Kinder sowie Kindern nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Kostenerstattung für genetische Untersuchungen zum Nachweis der Verwandtschaft;<br /> Änderung §§ 25a, 27, 28, 29, 30, 32 und 36 sowie Einfügung § 36a Aufenthaltsgesetz und Änderung § 17 Gendiagnostikgesetz