Gesetz zur Verringerung der Tierversuche (G-SIG: 10020342)
<b>Bezug:</b> Siehe F09, F11 und F19 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbot der Tierversuche sowie davon festgelegte Abweichungen: Prüfung der Versuchsnotwendigkeiten, Verschärfung des Anzeige- und Genehmigungsverfahrens, ethische Bewertung der Notwendigkeit des Versuchs, Bestellung von Tierschutzbeauftragten in den Versuchseinrichtungen, Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine umfassende Statistik, Neufassungsermächtigung, Außerkrafttreten gesetzlicher Vorschriften über Schlachttiere. Durch die Einrichtung des Sachverständigenrates entstehen geringfügige Kosten beim Bund. Bei den Ländern fallen höhere Verwaltungskosten aufgrund der Intensivierung der Überwachung an. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierschutz * Schlachtvieh/Außerkrafttreten gesetzlicher Vorschriften über Schlachttiere