Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle für Erben über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener bei Kreditinstituten in Anlehnung an das seit 2015 verpflichtende Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen: gleichzeitige Übermittlung gespeicherter persönlicher Daten zum Verstorbenen und des Namens des Kreditinstituts in maschineller Form an das Bundesamt für Justiz, Einsichtsmöglichkeit in ein damit dort geführtes zentrales öffentliches Internet-Register insbes. für Erben zur Geltendmachung von Vermögensansprüchen;<br /> Einfügung § 1959a Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 21/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D005)