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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-98457

Gesetz zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter (G-SIG: 15019671)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C009, C035, C061, C081, C084, C085 und C086 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Möglichkeit der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden, auf die Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen und Heranwachsenden mit einer Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren mit jährlicher Überprüfung, Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende lediglich im Ausnahmefall, Erhöhung des Strafrahmens für Jugendstrafen auf 15 Jahre bei schwersten Verbrechen, wirksamere Ausgestaltung der Führungsaufsicht; Änderung §§ 7, 82, 105, 106 und 108 Jugendgerichtsgesetz, §§ 67e, 68b und 145a Strafgesetzbuch, § 275a Strafprozessordnung sowie §§ 74f und 120a Gerichtsverfassungsgesetz. Es entstehen Kosten durch Anstieg der Ermittlungs- und Strafverfahren sowie durch häufigere Therapien. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Heranwachsender/Gesetz zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter * Jugendstrafrecht/Gesetz zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter * Sicherungsverwahrung/ Nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden * Jugendgerichtsgesetz/Änderung §§ 7, 82, 105, 106 und 108 JGG betr. jugendliche Rückfalltäter * Strafgesetzbuch/Änderung §§ 67e, 68b und 145a StGB betr. jugendliche Rückfalltäter * Strafprozessordnung/ Änderung § 275a StPO betr. jugendliche Rückfalltäter * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung §§ 74f und 120a GVG betr. jugendliche Rückfalltäter