Gesetz zur Verlängerung von Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz (G-SIG: 14019789)
<b>Bezug:</b> Für die 15. Wahlperiode geplante Reform der Sozialhilfe Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT Drs 14/7280 G082 Siehe auch G083 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung von drei zeitlich befristeten Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes bis zum Jahre 2005: Zuschüsse an Hilfeempfänger im Rahmen von Modellvorhaben, Anbindung der Regelsätze an den aktuellen Rentenwert sowie vom Einkommen abzusetzende Freibeträge für erste und zweite Kinder; Änderung der §§ 18, 22 und 76 Bundessozialhilfegesetz. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Übergangsregelung für örtlich festgesetzte Regelsätze, Klarstellung der Nichtanrechenbarkeit von Zuschüssen für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt (sog. Mainzer Modell), Übermittlung von Sozialdaten durch die Sozialhilfeträger zu Forschungszwecken, Kostenträgerregelung für die Grundsicherung bei Wechsel des Wohnorts; Änderung §§ 77 und 101, Einfügung § 118 Bundessozialhilfegesetz, Änderung § 4 Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialhilfe/Gesetz zur Verlängerung von Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz * Soziale Sicherheit/Änderung § 4 Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) betr. Bundessozialhilfegesetz