Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung (G-SIG: 11020030)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G03, G12, G46 und G55 <br><br><b>Inhalt:</b> Übergangsregelung für die Montan-Mitbestimmung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderung des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes: Verlängerung der sechsjährigen Auslaufzeiten bei Konzernobergesellschaften, die 1987 oder 1988 aus der Montan- Mitbestimmung ausscheiden würden, bis zum 31. Dezember 1988. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mitbestimmungsergänzungsgesetz/Verlängerung der Auslaufzeiten