Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Entlastung bei den Personalkosten für Arbeitgeber durch Verlängerung des 100-prozentigen Lohnsteuereinbehalts als Beitrag zur Sicherung des maritimen Know-hows in Deutschland, Vereinbarkeit mit dem EU-Binnenmarkt durch Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Flaggen von Staaten der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum, Klarstellungen zum Anwendungsbereich;<br /> Änderung §§ 41a und 52 Einkommensteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Bericht des BT-Finanzausschusses vom 14. Januar 2016 (BT-Drs 18/7268) zur Evaluierung der beschlossenen Maßnahmen vor einer weiteren Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts<br /> Gesamtpaket zur Stärkung der Deutschen Flagge, Bericht über die Evaluierung der Maßnahmen vom 29. September 2020, Ernst & Young im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums