Gesetz zur Verlängerung der Verwaltungshilfe (G-SIG: 12020305)
<b>Inhalt:</b> Verlängerung der Verwaltungshilfe bei immissionsschutzrechtlichen und abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren für die neuen Bundesländer bis zum 30. Juni 1994, Stärkung der Eigenverantwortung durch Umwandlung der bisher obligatorischen Inanspruchnahme der Verwaltungshilfe bei genehmigungsbedürftigen Anlagen in eine Sollbestimmung; Änderung der §§ 10a und 74 Bundes- Immissionsschutzgesetz, Änderung des § 8a und Einfügung eines § 8b Abfallgesetz. Den alten Ländern entstehen Kosten zwischen 310 000 und 4,6 Mio DM in den Jahren 1992 und 1993. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundes-Immissionsschutzgesetz/Änderung der §§ 10a und 74 BImSchG betr. Verwaltungshilfe für die neuen Bundesländer * Abfallgesetz/ Änderung § 8a, Einfügung § 8b AbfG betr. Verwaltungshilfe für die neuen Bundesländer * Neue Bundesländer/Verlängerung der Verwaltungshilfe für Anlagengenehmigungen in den neuen Bundesländern * Genehmigungsbedürftige Anlage/Verlängerung der Verwaltungshilfe für Anlagengenehmigungen in den neuen Bundesländern