Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen (G-SIG: 15019061)
<b>Bezug:</b> Siehe auch E012, E015, E050, E057, E077 und E078 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Aufhebung versch. §§ Gesetz über den Ladenschluss: Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen bis 20 Uhr, Vereinfachung weiterer Regelungen, u.a. Herausnahme von Warenautomaten und Friseurbetrieben aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Aufhebung der Verordnung über die Ladenschlusszeiten für die Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Samstag/Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen * Friseur/Streichung der Vorschriften für Friseure im Ladenschlussgesetz * Automat/Streichung der Vorschriften für Warenautomaten im Ladenschlussgesetz * Bahnhof/Aufhebung der Verordnung über die Ladenschlusszeiten für die Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen