Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994 (G-SIG: 14019248)
<b>Bezug:</b> Vom Internationalen Kaffeerat am 21. Juli 1999 beschlossene Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens (Entschließung Nr. 384) <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der Laufzeit des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994 bis zum 30. September 2001, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen. Der erste Jahresbeitrag zum Verwaltungshaushalt der Internationalen Kaffee-Organisation wird im Oktober 1999 in einer Höhe von 986.000 DM fällig. Für das zweite Jahr der Verlängerung ist ein entsprechender Beitrag zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kaffee/Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens bis 2001