Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen
Einführung gesetzlicher Vermutungsregelungen zur jeweiligen Abgrenzung von Scheinwerkverträgen, Leiharbeit und Scheinselbständigkeit, Einbeziehung von Dienstverträgen, Meldepflicht zur statistischen Erfassung, Ausweitung der Generalunternehmerhaftung auf alle Branchen betr. Unterbindung von Kettenverträgen, Gleichbehandlungsgebot bei gelegentlicher Vergabe an Fremdfirmen, Ausweitung der Mitbestimmung, Kontrolle durch die FKS;<br /> Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen (<strong>Werkvertragregulierungsgesetz</strong> – WVRG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 92b Betriebsverfassungsgesetz, Änderung §§ 7 und 28e Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 2 und Einfügung § 7a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie Änderung § 9 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz