Gesetz zur Verhinderung der Einführung einer Impfpflicht durch Rechtsverordnung
Erlass einer Impfpflicht gegen eine grassierende ansteckende und äußerst gefährliche Krankheit bei Vorliegen einer wirksamen und erprobten Impfung nur durch den Gesetzgeber und nicht durch Rechtsverordnung;<br /> Änderung § 20 Infektionsschutzgesetz