Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
Zusammenführung rechtlicher Regelungen zu energetischen Anforderungen an Neubauten und umfangreich renovierte Bestandsgebäude, einheitliches Anforderungssystem für Neuerrichtungen unter Berücksichtigung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, Minimierung des Primärenergiebedarfs durch baulichen Wärmeschutz und effiziente Anlagentechnik sowie zunehmende Deckung des verbleibenden Energiebedarfs durch erneuerbare Energien; Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie betr. Niedrigstenergiegebäude;<br /> Konstitutive Neufassung Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparungsverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz unter dem Titel Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (<strong>Gebäudeenergiegesetz</strong> – GEG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparungsverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz alte Fassungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung<br /> Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) (ABl. L 153, 18.06.2010, S. 13 ; ABl. L 155, 22.06.2010, S. 61)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude), Klarstellungen und Änderungen betr. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anreize bei der Stromnutzung, Fernkälte-Lieferung, Ermittlung der Primärenergiefaktoren unterschiedlicher Energieträger, Nutzung gasförmiger Biomasse, Erneuerung von Ölheizanlagen, obligatorische Energieberatung, Innovationsklausel für die Qualität der Gebäudehülle, Akzeptanzerhöhung für Windenergieanlagen durch Ermöglichung landesgesetzlicher Festlegung von Mindestabständen von höchstens 1000 Metern zu Wohnbebauungen u.a.; Annahme einer Entschließung: Prüfung künftiger steuerlicher Geltendmachung energetischer Beratungsleistungen, Vorlage eines Berichts betr. rechtliche Vorgaben zum Rückgriff auf DIN-Normen, Zugangserleichterungen sowie diesbezügliche Lösungen außerhalb Deutschlands, kontinuierliches Monitoring des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie weitere Maßnahmen zum Windausbau;<br /> Änderung von 1 weiteren Gesetz und 1 weiteren Rechtsverordnung