Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Vereinfachung des Vollzugs des Elterngeldes: vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit, Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften, Pauschalierung von Steuern und Abgaben bei Gewinneinkünften, Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume;<br /> Änderung §§ 2, 5, 22 und 27 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Änderungen durch BR-Beschluss:</span> Beseitigung der Anrechenbarkeit des Geschwisterbonus auf Einkommensersatz- und Sozialleistungen;<br /> <span>Änderung §§ 3 und 10 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz</span><br /> <br /> Es entstehen keine weiteren Kosten.