Gesetz zur Vereinfachung der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern (G-SIG: 09020187)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung §§ 32 und 39 EStG betr. uneingeschränkte steuerliche Berücksichtigung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Für den Bund entstehen keine Kosten, die Gemeinden werden unwesentlich belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz * Kinderadditive