Gesetz zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten
Prozentuale Anpassung der Unterhaltsrenten für eheliche Kinder nach von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Sätzen, Vereinfachung des Verfahrens zur Änderung von Unterhaltstiteln;<br /> Einfügung § 1612 a Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung verschiedener §§ Zivilprozessordnung, Änderung § 20 Rechtspflegergesetz, Änderung Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz sowie Einfügung § 43 a Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen