Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen
Erweiterung waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der Prüfung der persönlichen Eignung: Einführung von Regelabfragen durch die Waffenbehörden bei Bundesspolizeipräsidium, Zollkriminalamt und Gesundheitsämtern, Abfrage der Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten 5 Jahre neben der örtlichen Polizeidienststelle des Wohnorts des Betroffenen, zentrale Regelung und Ergänzung der Nachberichtspflicht sowie von Mitteilungspflichten weiterer Behörden, Regelung zur Freistellung Bediensteter zwischen- und überstaatlicher Einrichtungen durch Vereinbarung oder Zustimmung vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes, Evaluierung der Regelung zu Mitteilungspflichten weiterer Behörden hinsichtlich des Bedarfs zur Einrichtung einer zentralen Stelle zur Entgegennahme der Meldungen bis Ende 2022;<br /> Änderung §§ 5, 6, 30 und 55 sowie Einfügung §§ 6a und b