Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet
Schutz der Verbraucher vor sog. Kostenfallen bei Vertragsabschlüssen im Internet durch die Einführung eines grafisch besonders hervorgehobenen Hinweises auf entstehende Kosten und notwendiger Bestätigung der Kenntnisnahme ("Button-Lösung");<br /> Änderung § 312e Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch C093