Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
Schließung von Schutzlücken in den Bereichen Kindesentführungen von Säuglingen oder Kleinstkindern ohne sexuelle Missbrauchshandlungen oder sonstige Anschlusstaten (Strafbarkeit der Entführung oder des rechtswidrigen Sich-Bemächtigens von Kindern, neue Qualifikationstatbestände, Ausweitung von Führungsaufsicht und Untersuchungshaft);<br /> Änderung §§ 68c und 235 Strafgesetzbuch sowie § 112a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 92/22 in der Fassung BR-Drs 92/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C016)