Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern
Angesichts zunehmender Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Amts- und Mandatsträger Erweiterung des Schutzes von Mitgliedern von Verfassungsorganen vor nötigenden Einwirkungen auf die europäische und kommunale Ebene, insbes. auf Gemeinderäte, Einbeziehung subtiler Übergriffe in den Privatbereich der Betroffenen;<br /> Änderung §§ 105 und 106 sowie Einfügung § 106a Strafgesetzbuch, Änderung §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 4 Bundeskriminalamtgesetz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 489/25 GESTA 21. WP C034