Gesetz zur Verbesserung des Stiftungsrechts und Stiftungssteuerrechts (G-SIG: 14019280)
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 1996 zum Verlustausgleich bei Stiftungen (BStBl 1998 II S.711) Siehe auch C198, C200, D044, D053, P001, P004 und P007 <br><br><b>Inhalt:</b> Bundeseinheitliche Regelung für Stiftungen: Möglichkeit der gemeinnützigkeitsunschädlichen Erhöhung des Stiftungsvermögens, Übertragung von Stiftungskapital an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Erweiterung der Möglichkeiten des Verlustausgleiches bei steuerpflichtigen Geschäftsaktivitäten, steuerlicher Abzugsbetrag für Zuwendungen an steuerbegünstigte Stiftungen (bis zu einer Mio. DM bei natürlichen Personen im Zeitraum von vier Jahren), besonderer Sonderausgabenabzug neben dem allgemeinen Spendenabzug, Erleichterung der Vermögensübertragung auf Stiftungen bei allen Stiftungsarten; Änderung § 80 Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 58 und 415 sowie Einführung §§ 55a und 55b Abgabenordnung, Änderung §§ 6 und 10 Einkommensteuergesetz, §§ 9 und 13 Körperschaftsteuergesetz, § 9 Gewerbesteuergesetz sowie des § 29 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die möglichen Steuerausfälle werden auf maximal 250 Mio. DM pro Jahr geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuervergünstigung/Gesetz zur Verbesserung des Stiftungsrechts und Stiftungssteuerrechts * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 80 BGB betr. Stiftungsrecht * Abgabenordnung/Einfügung §§ 55a und 55b, Änderung §§ 58 und 415 AO betr. Stiftungsrecht * Einkommensteuergesetz/Änderung §§ 6 und 10 EStG betr. Stiftungsrecht * Körperschaftsteuergesetz/Änderung §§ 9 und 13 KStG betr. Stiftungsrecht * Gewerbesteuergesetz/Änderung § 9 GewStG betr. Stiftungsrecht * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änderung § 29 ErbStG betr. Stiftungsrecht