Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (G-SIG: 16019121)
<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von größeren zivilen und militärischen Flugplätzen, Ausweitung des Lärmschutzbereichs und Einrichtung einer Nacht-Schutzzone, vorsorgende Konfliktvermeidung bei der Siedlungsplanung und Festsetzung von Ansprüchen auf passiven Schallschutz für Wohngebäude unter Beachtung der Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung, bessere Information der Betroffenen und Berücksichtigung von Lärmschutzbelangen bei fluglärmrelevanten Entscheidungen;<br /> Änderung und Streichung versch. §§, Änderung Anlage zu § 3 und Neufassungsermächtigung Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Änderung §§ 8, 19a, 32, 32a und 32b Luftverkehrsgesetz<br /> <br /> Für die militärischen Flugplätze trägt der Bund die sich auf einen Zeitraum von rund zehn Jahren verteilenden Kosten für die Erstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen in Millionenhöhe.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Präzisierungen zu Dauerschallpegel, Bauverbot, planungs- und entschädigungsrechtlichen Vorschriften und Schutzzielen für die Lärmaktionsplanung.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Flughafen/Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen * Lärmschutz/Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen * Nachtflugbeschränkung/Einrichtung einer Nacht-Schutzzone innerhalb des Lärmschutzbereichs für Flugplätze * Lärmschutzanlage/Ansprüche auf passiven Schallschutz für Wohngebäude in der Umgebung von Flugplätzen * Luftverkehrsgesetz/Änderung §§ 8, 19a, 32, 32a und 32b LuftVG betr. Fluglärm