Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der Urheber von Lichtbildwerken (G-SIG: 00020240)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung verschiedener §§ des Urheberrechtsgsetzes: Angleichung der Schutzdauer für Lichtbildwerke an die für Kunstwerke gültige Frist von 70 Jahren, Einräumung eines Pauschsatzes für die Kosten des Verwaltungsaufwandes zur Verfolgung von Rechtsverletzungen durch den Urheber, Einführung einer gesetzlichen Vermutung für die Ausübung des Nennungsrechts sowie einer Auskunftspflicht für die Verleger von Druckwerken. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Urheberrechtsgesetz/Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der Urheber von Lichtbildwerken * Auskunftspflicht/Einführung einer Auskunftspflicht für die Verleger von Druckwerken gegenüber der Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst zur Ermittlung der Urheber von Bildillustrationen