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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-44237

Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen

Stage enactedUpdated 16d ago

Stärkung des wahlvorgelagerten Rechtsschutzes und Subjektivierung des nachgelagerten Wahlprüfungsverfahrens: Eröffnung des Rechtswegs zum BVerfG vor der Wahl bei Nichtanerkennung als politische Partei durch den Bundeswahlausschuss und Ergänzung der Zusammensetzung von Bundeswahlausschuss und Landeswahlausschüssen um je zwei Berufsrichter; Ausweitung der Wahlprüfung von Bundestag und ggf. BVerfG auf die Prüfung und ggf. Feststellung der Verletzung subjektiver Rechte und Verzicht auf das Erfordernis von einhundert der Beschwerde beim BVerfG beitretenden Wahlberechtigten;<br /> Änderung §§ 9, 18, 19 und 52 Bundeswahlgesetz, §§ 1 und 11 Wahlprüfungsgesetz sowie Änderung §§ 13, 48, 97 und Einfügung §§ 96a bis 96d Bundesverfassungsgerichtsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vierte Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 43 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009, BT-Drs 17/6300<br /> Abschlussbericht der OSZE zur Bundestagswahl 2009 (OSCE/ODIHR: Election Mission Report &ndash; Elections to the Federal Parliament (Bundestag), 27. September 2009)<br /> Grundgesetzänderung (Art. 93), s. GESTA B071<br /> Siehe auch GESTA B059<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Begrenzung der Prüfung subjektiver Wahlrechte auf den bereits bisher zugrundegelegten Umfang der Wahlprüfung sowie Beschränkung der über die Einholung von Auskünften hinausgehenden Ermittlungspflichten des Wahlprüfungsausschusses;<br /> Erneute Änderung § 1 und zusätzliche Änderung § 5 Wahlprüfungsgesetz sowie erneute Änderung § 48 Bundesverfassungsgerichtsgesetz