Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes bei Bildaufnahmen
Strafbarkeit der unbefugten Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen verstorbener und verletzter Unfallopfer sowie der unbefugten Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen des Intimbereichs sowie der Nacktheit einer Person oder in deren Badekleidung, Erweiterung des Einwilligungserfordernis auf Bildnisse von Teilnehmern einer zulässigen politischen Veranstaltung, Unzulässigkeit der Herstellung von Bildaufnahmen unbeteiligter Personen ohne persönliche Beziehung zum Hersteller und mit ausdrücklichem Widerspruch des Abgebildeten gegen die Bildherstellung;<br /> Änderung §§ 201a und 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 22, 24 und 33 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C012, C101 sowie C122