Gesetz zur Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes arbeitsloser Jugendlicher (G-SIG: 10020238)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 205 Abs. 3 Satz 5 der RVO, Änderung des § 32 Abs. 2 Satz 5 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte: Ausdehnung des Anspruchs auf Familienhilfe in der Krankenversicherung auf Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Die geschätzten Mehrausgaben bei den Krankenversicherungsträgern belaufen sich auf ca. 90 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Jugendarbeitslosigkeit/Gesetz zur Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes arbeitsloser Jugendlicher * Familienhilfe der Krankenkassen * Reichsversicherungsordnung/ Änderung des § 205 Abs. 3 Satz 5 der RVO: Ausdehnung des Anspruchs auf Familienhilfe in der Krankenversicherung auf arbeitslose Berufsanfänger bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung des § 32 Abs. 2 Satz 5 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte: Ausdehnung des Anspruchs auf Familienhilfe in der Krankenversicherung auf arbeitslose Berufsanfänger bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres