Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts (G-SIG: 14019648)
<b>Bezug:</b> Entschließung des Bundesrates vom 11. Mai 2001 zum Altersvermögensgesetz betr. Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung <br><br><b>Inhalt:</b> Erhöhung der Kinderkomponente gem. Altersvermögensergänzungsgesetz auf zwei Entgeltpunkte für das erste Kind, Dynamisierung des Grundfreibetrags bei der Einkommensanrechnung auf Witwer- und Witwenrenten, Übernahme der Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Alterssicherung für Landwirte, Zuständigkeit der Bundesknappschaft bei Versicherten mit mindestens einem Monat Beitragszeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung; Änderung und Ergänzung versch. Art. Altersvermögensergänzungsgesetz sowie Änderung der §§ 140 und 273 6. Buch Sozialgesetzbuch. Dem Bund entstehen zwischen 2020 und 2030 Mehraufwendungen zwischen 0,6 und 3,3 Mrd. DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Altersvermögensergänzungsgesetz/Änderung Art. 1, 5 und 6 AVmEG betr. Hinterbliebenenrente * Sozialgesetzbuch VI/Änderung §§ 140 und 273 SGB VI betr. Hinterbliebenenrente * Knappschaftliche Rentenversicherung/Zuständigkeit der Bundesknappschaft bei Beitragszeiten von mindestens einem Monat