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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-112810

Gesetz zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts und des Stiftungssteuerrechts (G-SIG: 14019364)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch C198, C200, D042, D044, P001, P004 und P007 <br><br><b>Inhalt:</b> Ermöglichung der Bildung einer freien Rücklage aus Überschüssen aus der Vermögensverwaltung von gemeinnützigen Körperschaften, Bildung von Liquiditätsreserven bei steuerbegünstigten Körperschaften, Definition der zeitnahen Mittelverwendung, Erhöhung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug als Sonderausgaben, nachträgliches Erlöschen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögensgegenständen; Änderung der §§ 55, 58 und 415 Abgabenordnung, des § 10b Einkommensteuergesetz, der §§ 9 und 13 Körperschaftsteuergesetz, des § 9 Gewerbesteuergesetz sowie des § 29 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Steuermindereinnahmen werden auf ca. 430 Mio. DM im Jahr geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeinnützigkeit/Gesetz zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts und des Stiftungssteuerrechts * Verein/Gesetz zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts und des Stiftungssteuerrechts * Ehrenamt/ Gesetz zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts und des Stiftungssteuerrechts * Abgabenordnung/Änderung §§ 55, 58 und 415 AO betr. gemeinnützige Körperschaften * Einkommensteuergesetz/Änderung § 10b EStG betr. gemeinnützige Körperschaften * Körperschaftsteuergesetz/Änderung §§ 9 und 13 KStG betr. gemeinnützige Körperschaften * Gewerbesteuergesetz/Änderung § 9 GewStG betr. gemeinnützige Körperschaften * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änderung § 29 ErbStG betr. gemeinnützige Körperschaften * Rücklage/Rücklagenbildung durch gemeinnützige Körperschaften