Gesetz zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (G-SIG: 11020144)
<b>Bezug:</b> Siehe auch D02 und D36 <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung der Pflanzen- und Kleintierzucht durch Vereinigungen nicht berufsmäßiger Züchter in den Gemeinnützigkeitskatalog des § 52 Abs.2 Abgabeordnung. Es entstehen voraussichtlich jährliche Steuermindereinahmen unter 1 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abgabenordnung/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in den Gemeinnützigkeitskatalog der AO * Pflanzenzüchtung/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht * Kleintierzucht/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht * Verein/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht