Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter (G-SIG: 14019975)
<b>Bezug:</b> Siehe auch M067 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 24, 41 und 92, Einfügung § 111a 5. Buch Sozialgesetzbuch: Sicherstellung einer Vollfinanzierung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter durch die gesetzliche Krankenversicherung, Abschluss von Versorgungsverträgen mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichwertiger Einrichtungen durch die Krankenkassen. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung wird voraussichtlich mit 5 Mio. Euro zusätzlich belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung §§ 135a und 137d 5. Buch Sozialgesetzbuch: Ausdehnung der Qualitätssicherungsvorschriften für die Leistungserbringer auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mutter/Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (11. SGB V-Änderungsgesetz) * Gesundheitsvorsorge/ Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (11. SGB V-Änderungsgesetz) * Rehabilitation/Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (11. SGB V-Änderungsgesetz) * Gesetzliche Krankenversicherung/GKV- Finanzierung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter * Vater/Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (11. SGB V-Änderungsgesetz)